Gesetz über Verkaufsunterlagen
Nach dem Gesetz über Verkaufsunterlagen ist der Verkäufer verpflichtet, den Käuferbeleg freizulegen.
Gleichzeitig muss er die erhaltenen Einnahmen online beim Steuerverwalter registrieren;
im Falle eines technischen Defekts spätestens innerhalb von 48 Stunden.